Lieber Frater Baden, darf ich nochmals auf unser letztes Anliegen zurückkommen ? Wir dürfen unsere Räume nicht untervermieten, sie sind für Mitglieder und Gäste des AMORC gemietet (und auch versichert). Eine Gruppe von Nicht-Mitgliedern (eine Tanzgruppe) möchte unsere Räume nutzen und überlässt uns 200 Euro pro Monat dafür, ein Mitglied unseres Ordens ist bei den Akitivitäten anwesend, so könnte man sie in der Tat als unsere Gäste ansehen, wir werden das aber mit dem Vermieter noch klären.
Was sollen wir dann mit dem Betrag von 200 Euro machen, denn die Benutzer werden ja irgendeine Art von Quittung benötigen. Wir wollen einen geraden Weg gehen, ohne steuerliche oder vertragliche Probleme zu haben. Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen nochmals dankbar und verbleibe mit allen guten Wünschen für wahren inneren Frieden Ihr
Dieter Class